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Amtliche Spielbedingungen

Amtliche Spielbedingungen der NKL-Klassenlotterie: PDF herunterladen

Amtliche Spielbedingungen der SKL-Klassenlotterie: PDF herunterladen

Amtliche Spielbedingungen der NKL-Rentenlotterie: PDF herunterladen


Ergänzende Spielbedingungen für die NKL-Klassenlotterie sowie die Spielergänzung Millionen-Joker und das Zusatzspiel Renten-Joker


§ 1 Geltungsbereich

Die Spielteilnahme an der NKL-Lotterie sowie der Spielergänzung Millionen-Joker und dem Zusatzspiel Renten-Joker richtet sich nach den jeweils gültigen Spielbedingungen. Diese Spielbedingungen werden für den Vertriebsweg Internet durch die nachfolgenden Bestimmungen ergänzt bzw. modifiziert. Die Spielbedingungen sowie diese ergänzenden Spielbedingungen für das Internet sind auf den Webseiten der GKL und des Vermittlers einsehbar und ausdruckbar.


§ 2 Minderjährigen-/ Spielerschutz

Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich verboten. Der Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet, soweit behördlich angeordnet.


§ 3 Registrierung des Spielteilnehmers

(1) Der Spielteilnehmer muss sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem vom Vermittler festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem Wege über die Webseiten der Vermittler mit seinen persönlichen Daten registrieren. Änderungen dieser Daten können dem Vermittler nur auf elektronischem Wege mitgeteilt werden. Im Rahmen der Registrierung erfolgen eine persönliche Identifizierung des Spielteilnehmers und die Prüfung der Volljährigkeit gemäß § 2 der Spielbedingungen. Die Registrierung ist pro Spielteilnehmer nur einmal möglich.

(2) Im Zuge der Registrierung errichtet der Vermittler für den Spielteilnehmer ein Spielerkonto. Hierzu ist der Spielteilnehmer verpflichtet, dem Vermittler eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben. Die über das Spielerkonto erfolgende Zahlung des Spieleinsatzes erfolgt durch die in den Spielbedingungen vorgesehenen Zahlungsvorgänge (§ 6), ergänzt durch § 8 Abs. 4 dieser ergänzenden Spielbedingungen.


§ 4 Identifizierung des Spielteilnehmers

Im Rahmen der Registrierung wird der Spielteilnehmer persönlich identifiziert. Hierzu werden verschiedene Verfahren eingesetzt, die während der Registrierung auf den Webseiten näher erläutert werden.


§ 5 Authentifizierung des Spielteilnehmers

Die Anmeldung für eine Spielteilnahme erfolgt i. d. R. mit der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse und dem vom Spielteilnehmer gewählten Passwort. Zur Authentifizierung werden gegebenenfalls weitere Verfahren eingesetzt, die während der Registrierung auf den Webseiten näher erläutert werden. Die GKL behält sich eine Änderung der Authentifizierungsverfahren vor


§ 6 Festlegung/Änderung des Einsatzlimits

(1) Der Spielteilnehmer wird bei der Registrierung aufgefordert, in seinem Spielerkonto auf der Internetseite des Vermittlers sein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einsatzlimit, das 1.000,- Euro im Monat nicht überschreiten darf, festzulegen. Da sich bei der NKL-Lotterie sowie der Spielergänzung Millionen-Joker und dem Zusatzspiel Renten-Joker sämtliche Bezahlvorgänge – und somit auch alle Verlustmöglichkeiten – ausschließlich auf monatliche Zahlungsverpflichtungen beziehen, muss die Selbstlimitierung auf den Monat bezogen erfolgen.

(2) Der Spielteilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einzahlungs- oder Verlustlimits neu festzulegen. Will ein Spielteilnehmer sein Einsatzlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einsatzlimits verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.


§ 7 Vorläufige Spielteilnahme

(1) Die Spielteilnehmer können vorübergehend mit einem sogenannten vorläufigen Spiel bis zu einem auf den Webseiten bekannt gegebenen Maximalbetrag bereits vor Abschluss der Identifizierung teilnehmen, sofern der Vermittler dies anbietet.

(2) Voraussetzung für eine Gewinnauszahlung beim vorläufigen Spiel ist die erfolgreich abgeschlossene Identifizierung des Spielteilnehmers. Vor diesem Zeitpunkt besteht eine Auszahlungssperre.


§ 8 Abweichungen zu den Spielbedingungen

(1) Die Spielteilnahme in Spielgemeinschaften ist für den Vertriebsweg Internet ausgeschlossen.

(2) Das Angebot zum Abschluss des Spielvertrages erfolgt in Textform direkt auf der Bestellseite des Vermittlers.

(3) Der Spielvertrag kommt abweichend zu § 6 der Spielbedingungen durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ zustande.


Ergänzende Amtliche Lotteriebestimmungen für die SKL-Klassenlotterie


§ 1 Geltungsbereich

Die Spielteilnahme an der SKL-Lotterie sowie den Jokerspielen richtet sich nach den jeweils gültigen Amtlichen Lotteriebestimmungen (ALB). Diese ALB werden für den Vertriebsweg Internet durch die nachfolgenden Bestimmungen ergänzt bzw. modifiziert. Die ALB sowie diese ergänzenden Amtlichen Lotteriebestimmungen für das Internet sind auf den Webseiten der GKL und des Vermittlers einsehbar und ausdruckbar.


§ 2 Minderjährigen-/ Spielerschutz

Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Spieler ist gesetzlich verboten. Der Ausschluss Minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet, soweit behördlich angeordnet.


§ 3 Registrierung des Spielteilnehmers

(3) Der Spielteilnehmer muss sich vor der ersten Spielteilnahme entsprechend dem vom Vermittler festgelegten Verfahren unter Angabe der für die Spielabwicklung erforderlichen Daten auf elektronischem Wege über die Webseiten der Vermittler mit seinen persönlichen Daten registrieren. Änderungen dieser Daten können dem Vermittler nur auf elektronischem Wege mitgeteilt werden. Im Rahmen der Registrierung erfolgen eine persönliche Identifizierung des Spielteilnehmers und die Prüfung der Volljährigkeit gemäß § 2 der ALB. Die Registrierung ist pro Spielteilnehmer nur einmal möglich.

(4) Im Zuge der Registrierung errichtet der Vermittler für den Spielteilnehmer ein Spielerkonto. Hierzu ist der Spielteilnehmer verpflichtet, dem Vermittler eine deutsche, inländische Bankverbindung auf seinen Namen anzugeben. Die über das Spielerkonto erfolgende Zahlung des Spieleinsatzes erfolgt durch die in den ALB vorgesehenen Zahlungsvorgänge (§ 3 Abs. 2), ergänzt durch § 9 dieser ergänzenden Amtlichen Lotteriebestimmungen.


§ 4 Identifizierung des Spielteilnehmers

Im Rahmen der Registrierung wird der Spielteilnehmer persönlich identifiziert. Hierzu werden verschiedene Verfahren eingesetzt, die während der Registrierung auf den Webseiten näher erläutert werden.


§ 5 Authentifizierung des Spielteilnehmers

Die Anmeldung für eine Spielteilnahme erfolgt i. d. R. mit der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse und dem vom Spielteilnehmer gewählten Passwort. Zur Authentifizierung werden gegebenenfalls weitere Verfahren eingesetzt, die während der Registrierung auf den Webseiten näher erläutert werden. Die GKL behält sich eine Änderung der Authentifizierungsverfahren vor


§ 6 Festlegung/Änderung des Einsatzlimits

(1) Der Spielteilnehmer wird bei der Registrierung aufgefordert, in seinem Spielerkonto auf der Internetseite des Vermittlers sein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einsatzlimit, das 1.000,- Euro im Monat nicht überschreiten darf, festzulegen. Da sich bei der SKL-Lotterie und den Jokerspielen sämtliche Bezahlvorgänge – und somit auch alle Verlustmöglichkeiten – ausschließlich auf monatliche Zahlungsverpflichtungen beziehen, muss die Selbstlimitierung auf den Monat bezogen erfolgen.

(2) Der Spielteilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einzahlungs- oder Verlustlimits neu festzulegen. Will ein Spielteilnehmer sein Einsatzlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einsatzlimits verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.


§ 7 Vorläufige Spielteilnahme

(1) Die Spielteilnehmer können vorübergehend mit einem sogenannten vorläufigen Spiel bis zu einem auf den Webseiten bekannt gegebenen Maximalbetrag bereits vor Abschluss der Identifizierung teilnehmen, sofern der Vermittler dies anbietet.


§ 8 Abweichungen zu den ALB

(1) Abweichend zu § 1 Abs. 6 der Amtlichen Lotteriebestimmungen für die SKL-Lotterie ist die Spielteilnahme in Spielgemeinschaften für den Vertriebsweg Internet ausgeschlossen.

(2) Das Angebot zum Abschluss des Spielvertrages erfolgt in Textform direkt auf der Bestellseite des Vermittlers.

Die Annahme zum Abschluss des Spielvertrages erfolgt abweichend zu §§ 1 Abs. 7, 3 Abs. 2 ALB durch Betätigung des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“.

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